Installationskontrollen

Sicherheit und Personenschutz dank Installationskontrollen durch den Fachmann

Elektrische Installationen leisten jahrein jahraus ihren Dienst. Ihre Zuverlässigkeit ist heute selbstverständlich. Dass elektrische Installationen auch personengefährdend und/oder brandgefährdend sein können, zeigt die Statistik von Unfällen oder Bränden durch Elektrizität. Die Gefährdung durch wartungsbedürftige oder fehlerhafte Installationen kann vom Betreiber nicht, oder nur in den seltensten Fällen erkannt werden.

Dieser Umstand veranlasste den Gesetzgeber, Normen und Verordnungen auszuarbeiten, um den Schutz des Installationsbetreibers und des Eigentümers zu wahren.

Der Gesetzgeber verordnet mit der Inkraftsetzung der neuen Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) SR 734.27 auf den 1.1.2002 «Der Installationseigentümer ist für den guten Zustand und die Sicherheit seiner Elektroanlagen verantwortlich. Er muss die Niederspannungsinstallationen durch Fachpersonen oder Unternehmer, die im Besitz einer Kontrollbewilligung sind, regelmässig kontrollieren lassen.»


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